Vorsicht mit Stockfotos (Abmahnfalle)

Manche Stockfotos werden kostenplichtig abgemahnt

"Serielle Abmahnung von Urheberrechtsverstössen oder die Wiedererfindung der Gelddruckmaschine...."

 

Aus aktuellem Anlass möchte ich mich hier mit der allgegenwärtigen Praxis der Serienabmahnung befassen.

 

Dieser Artikel stellt eine persönliche Meinungsäusserung dar, ist unsachlich und tendenziös, ist jedoch (noch) durch die Reste der Meinungsfreiheit in Deutschland gedeckt. (Ob das so ist, weiss am Ende nur Heiko Mass)

 

Zunächst die letzte Konsequenz aus allem zuerst:

Nachdem ich mich nun unfreiwillig mit der Abmahnindustrie und den Auslegungen des Urheberrechts befassen muss, blieb keine andere Sofortlösung zur Schadensminimierung, als sämtliche Abbildungen, die völlig korrekt aus sog. Stockfotobörsen stammen von jeglichem Internetauftritt zu entfernen.

Ich sehe mich schlicht nicht in der Lage, meine Webseitenkunden schadensfrei zu stellen, in Bezug auf Abmahnungen zum Urheberrecht und die sich jeweils ändernde juristische Auslegung.

Das ist bedauerlich für meine Kunden, weil ich Ihnen keine preiswerte Bildquelle mehr anbiete, schade für die Fotografen, die ihre Fotos tatsächlich über diesen Vertriebsweg bewerben wollten und schade für die Fotobörsen, die somit einen Kunden verlieren...wahrscheinlich nicht nur einen.

 

Für den Abgemahnten entsteht immer ein Schaden. Selbst wenn sich die Abmahnung später als gegenstandslos oder unberechtigt herausstellt, fallen doch immer Zeitaufwand, Nervenverschleiss und Anwaltskosten an.

Zunächst mal zur Anwaltskanzlei, die Recht und Gesetz durchsetzt. Erhellendes fand sich in diesem Artikel der "T3N", vom September 2016.

Ein kurzer Überblick in Fachbeiträgen, Userkommentaren und Googleeinträgen, zeigt das meine Gegner das Geschäft in unvorstellbarer Grössenordnung und schon über viele Jahre betreiben.

 

Da der abmahnende Fotograf höchstpersönlich die später abgemahnten Fotos in Umlauf bringt (unter Nutzung von Stockfotobörsen), darf ich getrost davon ausgehen, dass es nicht in erster Linie um Verfolgung von vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverstössen geht, sondern vielmehr um den systematischen Honorarbezug im Nachgang, mit Beträgen, die sehr wahrscheinlich im regulären Angebot-Nachfrage-Verkauf-System nicht zu realisieren sind.

 

Verstehen Sie mich nicht falsch: Urheberrecht ist kein Pappenstiel. Auch ich bin bei meiner Tätigkeit auf die Beachtung und Vergütung meiner Rechte angewiesen. Niemand sollte das Urheberrecht des anderen missachten. jedoch scheint mir die hier vorgetragene Praxis etwas zweifelhaft.

Das Ganze erinnert mich sehr an die frühere "rechtsstaatliche" Praxis, als V-Leute in Drogenhändlerkreise einsickerten, selbst die Drogen mitbrachten, mit denen sie dann irgend einen kleinen Junkie zum "Handel" überredeten, um ihn sogleich festzusetzen und zu verkünden, dass ein grosser Schlag gegen die organisierte Drogenkriminalität geführt worden sei.

Ebenso finde ich interessant, dass der dauerabmahnende Fotograf wohl insbesondere als Hochzeitsfotograf in der schönen Pfalz arbeitet. Liebe Leute: Das würd ich mir dreimal überlegen, wer meine Hochzeit fotografiert. Ist es nicht denkbar, dass Sie vor dem Kadi landen, wenn Sie im Überschwange des Glücks Ihre eigenen Hochzeitsfotos verbreiten....und vielleicht nicht oder nicht richtig gekennzeichnet haben? Dürfen Sie Ihre Hochzeitsfotos überhaupt irgendwo posten?.....sind Sie sicher?....wirklich? Ganz sicher?

Hier zunächst einmal die Herkunft des beanstandeten Bildmaterials aus einer bekannten und seriösen Stockfotobörse. (Screenshot aus meinem Account). Aufgenommen am 04.07.2017

 

Von einer urheberrechtlich bedenklichen oder gar strafbaren Bildbeschaffung kann also keine Rede sein. Der Fotograf selbst hat die Bilder bereitgestellt und mit dem Nutzungs- und Bearbeitungsrecht versehen.

 

Warum die Abbildungen nicht mehr zu sehen sind?

 

Nun ich vermute, einer von beiden hat die Zusammenarbeit beendet, Vermutlich die Stockfotobörse. Immerhin...das Theater geht schon seit mindestens 5 Jahren.

Gedanken zum Rechtsstaat und die Verhältnismässigkeit der Mittel

Wenn Sie also zum Beispiel vorsätzlich vor eine einfahrende S-Bahn gestossen werden, so kann Ihnen das vorkommen, wie ein Mordanschlag auf Ihr Leben. Das muss nicht sein. Möglicherweise ist das nur ein "Eingriff in den Schienenverkehr".

Nachzulesen hier:http://www.sz-online.de/nachrichten/warum-sind-die-s-bahn-schubser-auf-freiem-fuss-3640866.html

 

Wenn Sie aber ein Foto unseres Hochzeitsfotografen aus einer Bilddatenbank verwenden und man Ihnen vorwirft, Sie hätten es nicht korrekt gekennzeichnet,

dann bekommen Sie auf jeden Fall lebenslänglich.

Tatsächlich gilt die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Sie genötigt werden abzugeben, ein Leben lang. Und kann Ihr Leben lang verfolgt werden. Und das wird Sie mit Sicherheit. Schliesslich möchte man die möglichst noch vergolden.

 

Bedauerlicherweise kann ich mich nicht auf Alkohol und/oder traumatisches Erleben in meiner Heimat berufen, was evtl. strafmildernd wirken würde.

(demnächst hier, natürlich immer etwas zeitversetzt aktuelle Informationen zum Vorgang, mit Originaldokumenten.)

04.07.2017...wird fortgesetzt.

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